1. Einleitung und Zweck
Dieses Reglement regelt die Gebühren und Entschädigungen für die Nutzung der Plattform Off-Market-Immobilien.ch, betrieben von der Swipor GmbH. Es definiert die Kosten für verschiedene Dienstleistungen sowie die Bedingungen für das Erfolgshonorar bei erfolgreicher Vermittlung.
2. Gebührenstruktur
Leistung | Gebühr |
Inserieren von Immobilienangeboten | Kostenlos |
Inserieren von Suchanfragen | Kostenlos |
Nutzung der Plattform | Kostenlos |
Erfolgshonorar | Siehe Details unter Punkt 3 |
3 Erfolgshonorar
3.1 Fälligkeit
Das Erfolgshonorar wird fällig bei notarieller Beurkundung bzw. Anmeldung im Grundbuch.
3.2 Honorarsätze
Partei | Honorar |
Privater Verkäufer | Kostenlos bis zum 30. Juni 2025 (siehe 3.3) |
Professioneller Verkäufer | Kostenlos bis zum 30. Juni 2025 (siehe 3.3) |
Vermarkter/Willensvollstrecker (mit Exklusivauftrag) | Kostenlos bis zum 30. Juni 2025 (siehe 3.3) |
Käufer/Investor | 0,25% des Kaufpreises |
3.3 Start-Rabatt für Liegenschaftsanbieter bis zum 30. Juni 2025: Wir verzichten auf ein Erfolgshonorar für Anbieter von Liegenschaften! Bis zum 30. Juni 2025 bieten wir Anbietern von Liegenschaften einen einmaligen Start-Rabatt in Form eines Verzichts auf das Erfolgshonorar. Dieses Angebot gilt für die ersten 3 Monate ab der Veröffentlichung eines Inserats und ist auf diesen Zeitraum begrenzt. Nach Ablauf der 3 Monate muss das Inserat gemäss unseren Richtlinien durch den Anbieter verlängert werden, wobei der Rabatt ab diesem Zeitpunkt entfällt.
3.4 Erhebung des Honorars
Das Honorar wird bei beiden Vertragsparteien erhoben (keine Splittung der Kosten auf Drittparteien): einmal auf der Verkäuferseite und einmal auf der Käuferseite. Ausnahmen bedürfen einer Sondervereinbarung.
3.5 Mitteilungspflicht
Der tatsächliche Kaufpreis (Kaufvertrag) muss mitgeteilt werden. Bei Unterlassung behält sich Off-Market-Immobilien.ch vor, den Wert zu schätzen und eine zusätzliche Entschädigun/Konventionalstrafe zu erheben.
4. Laufzeit und Verwaltung der Inserate
Inserate sind für drei Monate sichtbar. Vor Ablauf dieser Frist erfolgt eine Nachfrage zur Verlängerung um weitere drei Monate. Nutzer können ihre Einträge jederzeit selbst löschen.
5. Honorarschutz
Der Honorarschutz gilt für 36 Monate ab dem Tag, an dem das Inserat gelöscht oder inaktiv gesetzt wird. Bei Umgehungsversuchen des Honorarschutzes droht eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 25’000. Zusätzlich werden die Kosten für Anwaltsgebühren, gerichtliche Durchsetzung, Mahn- und Betreibungskosten sowie der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem kann bei Zuwiderhandlung des Kunden eine langfristige Sperrung und das Aussprechen eines Verbots für die Nutzung aller Dienste von off-market-immobilien.ch sowie deren weiteren Dienstleistungen erfolgen. Ein Nutzungsverbot für Unter- und Partnerdomains ist ebenfalls möglich.
6. Zusatzleistungen
Leistung | Kosten |
Individuelle Dienstleistungen | Nach Angebot |
Pauschale Entschädigung | Auf Anfrage |
Sonderleistungen | CHF 180.– pro Stunde |
7. Internationale Transaktionen
Für internationale Transaktionen gelten die identischen Gebühren wie für Transaktionen in der Schweiz.
8. Streitbeilegung bei Honorarstreitigkeiten
Bei Streitigkeiten über die Honorarhöhe wird zunächst eine gütliche Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Kann keine Einigung erzielt werden, wird ein unabhängiger Schiedsgutachter beigezogen, der von der Schweizerischen Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten (SKWG) anerkannt ist. Das Gutachten des Schiedsgutachters ist für beide Parteien verbindlich. Die Kosten für das Schiedsgutachten werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Sollte auch nach dem Schiedsgutachten keine Einigung erzielt werden, steht der ordentliche Rechtsweg offen.
9. Rechtliches
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reglement gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (IPRG). Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz der Swipor GmbH.
10. Änderungen des Reglements
Swipor GmbH behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit zu ändern. Bei einer Änderung gilt die Honorarregelung zum Zeitpunkt, zu dem der entsprechende „Match“ zustande gekommen ist. Änderungen werden den Nutzern auf off-market-immobilien.ch mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe, gelten diese als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der Honorarschutz bleibt bestehen.
11. Inkrafttreten und Änderungen
Diese Gebühren und Entschädigungsreglement wurde am 25. März 2025 erstellt. Wir behalten uns vor, dieses Reglement jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf unserer Webseite.