Rechtliches
Gebühren- und Entschädigungsreglement
Inserate, Suchanfragen und die Nutzung der Plattform sind kostenlos. Entschädigt wird ausschliesslich der Erfolg.
Erstellt am 25. März 2025.
1. Einleitung und Zweck
Dieses Reglement regelt die Gebühren und Entschädigungen für die Nutzung der Plattform off-market-immobilien.ch, betrieben von Jorge Guerreiro Sebastiao, Seepark 6, 6362 Stansstad (nachfolgend «JGS»). Es definiert die Kosten für verschiedene Dienstleistungen sowie die Bedingungen für das Erfolgshonorar bei erfolgreicher Vermittlung.
2. Gebührenstruktur
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Inserieren von Immobilienangeboten | Kostenlos |
| Inserieren von Suchanfragen | Kostenlos |
| Nutzung der Plattform | Kostenlos |
| Erfolgshonorar | Siehe Ziffer 3 |
3. Erfolgshonorar
3.1 Fälligkeit
Das Erfolgshonorar wird fällig bei notarieller Beurkundung bzw. Anmeldung im Grundbuch.
3.2 Honorarsätze
| Partei | Honorar |
|---|---|
| Privater Verkäufer | Kein Erfolgshonorar (siehe 3.3) |
| Professioneller Verkäufer | Kein Erfolgshonorar (siehe 3.3) |
| Vermarkter/Willensvollstrecker (mit Exklusivauftrag) | Kein Erfolgshonorar (siehe 3.3) |
| Käufer/Investor | 0,25 % des Kaufpreises |
3.3 Verzicht auf das Erfolgshonorar für Liegenschaftsanbieter
Für Anbieter von Liegenschaften verzichten wir auf ein Erfolgshonorar. Der Verzicht gilt für die Laufzeit des Inserats (3 Monate ab Veröffentlichung). Nach Ablauf ist das Inserat gemäss unseren Richtlinien durch den Anbieter zu verlängern.
3.4 Erhebung des Honorars
Das Honorar wird bei beiden Vertragsparteien erhoben (keine Splittung der Kosten auf Drittparteien): einmal auf der Verkäuferseite und einmal auf der Käuferseite. Ausnahmen bedürfen einer Sondervereinbarung.
3.5 Mitteilungspflicht
Der tatsächliche Kaufpreis (Kaufvertrag) muss mitgeteilt werden. Bei Unterlassung behält sich off-market-immobilien.ch vor, den Wert zu schätzen und eine zusätzliche Entschädigung bzw. Konventionalstrafe zu erheben.
4. Laufzeit und Verwaltung der Inserate
Inserate sind für drei Monate sichtbar. Vor Ablauf dieser Frist erfolgt eine Nachfrage zur Verlängerung um weitere drei Monate. Nutzer können ihre Einträge jederzeit selbst löschen.
5. Honorarschutz
Der Honorarschutz gilt für 36 Monate ab dem Tag, an dem das Inserat gelöscht oder inaktiv gesetzt wird. Bei Umgehungsversuchen des Honorarschutzes droht eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 25'000.–. Zusätzlich werden Anwaltsgebühren, Kosten der gerichtlichen Durchsetzung, Mahn- und Betreibungskosten sowie zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem kann eine langfristige Sperrung sowie ein Nutzungsverbot für alle Dienste von off-market-immobilien.ch – einschliesslich Unter- und Partnerdomains – ausgesprochen werden.
6. Zusatzleistungen
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Individuelle Dienstleistungen | Nach Angebot |
| Pauschale Entschädigung | Auf Anfrage |
| Sonderleistungen | CHF 180.– pro Stunde |
7. Internationale Transaktionen
Für internationale Transaktionen gelten die identischen Gebühren wie für Transaktionen in der Schweiz.
8. Streitbeilegung bei Honorarstreitigkeiten
Bei Streitigkeiten über die Honorarhöhe wird zunächst eine gütliche Einigung angestrebt. Kann keine Einigung erzielt werden, wird ein unabhängiger Schiedsgutachter beigezogen, der von der Schweizerischen Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten (SKWG) anerkannt ist. Das Gutachten ist für beide Parteien verbindlich; die Kosten werden je zur Hälfte getragen. Sollte auch danach keine Einigung erzielt werden, steht der ordentliche Rechtsweg offen.
9. Rechtliches
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reglement gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (IPRG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Nidwalden (Sitz von off-market-immobilien.ch, Stansstad).
10. Änderungen des Reglements
JGS behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit zu ändern. Bei einer Änderung gilt die Honorarregelung zum Zeitpunkt, zu dem der entsprechende «Match» zustande gekommen ist. Änderungen werden den Nutzern auf off-market-immobilien.ch mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe, gelten diese als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der Honorarschutz bleibt bestehen.
